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Unser HONORAR für MARKTWERTGUTACHTEN

Honorar

Jede Immobilie ist anders in der Art (Wohn- oder Gewerbeimmobilie), im Umfang der Bewertung und im Anlass der Bewertung (Betriebsentnahme, Erbe, Kauf, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass, Zwangsversteigerung etc.). In der Regel bewegt sich das Honorar erfahrungsgemäß zwischen 0,5 und 1 % des erzielten Marktwerts für komplette Marktwertgutachten, sofern alle Unterlagen vorliegen.

Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen, haben wir die folgenden Preisbeispiele (zzgl. MwSt.) zusammengestellt:
Kurzgutachten ab 550,- Euro:
Kurzeinschätzung ohne schriftliche Expertise: 550,-- Euro

(eignet sich für Käufer, die kurzfristig einen Termin haben wollen und einen Immobiliengutachter benötigen, um Sicherheit zu erhalten. Z.B. ob der Kaufpreis angemessen ist bzw. hohe Folgekosten zu erwarten sind wegen Baumängel etc.)

Kurzgutachten in schriftlicher Form: 995,-- Euro
(eignet sich für Verkäufer zur Vermögensübersicht, sofern kein komplettes Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten erforderlich ist; siehe auch Bewertungsanlässe wie Scheidung etc.)

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten: ab 2.400,- Euro
(Anlass der Bewertung oftmals Erbe, Scheidung, Verkauf, steuerlicher Anlass wie Betriebsentnahme, Vermögensübersicht, für gerichtliche Zwecke im Rahmen einer Betreuung, einer Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung)

Das Honorar für ein Marktwertgutachten gemäß Paragraph 194 BauGB wird nach der Normalstufe für einfache Objekte (Wohnimmobilien) und nach der Schwierigkeitsstufe für komplexe Fälle (Betriebsentnahme, Gewerbeobjekte, Objekte mit gemischter Nutzung, Wohnobjekte mit Bewertung von Rechten in Abteilung II wie Erbbaurechte oder Nießbrauch, Bewertung von Teilgrundstücken, Scheidung, etc.) ermittelt. Siehe Honorartafel.

Honorartafel

Das Gesamthonorar berechnet sich aus dem Grundhonorar und dem Stundensatz für zusätzliche Leistungen wie Aufmaß, Besorgung von Unterlagen, Recherchen, zusätzlichen Aufwand oder weiteren Analysen etc. und einer Nebenkostenpauschale (Fahrtkosten, Kosten für Vervielfältigungen u.a.) von 385,-- Euro (jeweils zuzüglich 19% Mehrwertsteuer).
Fazit: Je höher der Marktwert, desto günstiger ist das Honorar.

Pauschalangebote zum Festpreis ab 5 Mio. Euro:
Bei größeren Objekten oder mehreren Immobilien ab 5 Mio. Euro (Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeobjekten, Spezialimmobilien) erstellen wir Ihnen gerne nach Zusendung der Eckdaten (Lage, Grundstücksgröße, Nutz-/Wohnfläche, Alter etc.) ein schriftliches Pauschalangebot, wo alle Kosten enthalten sind.

Damit wir Ihnen einen konkreten Festpreis nennen können, befragen wir Sie im Vorfeld zu den wesentlichen Merkmalen des zu bewertenden Objekts und beraten Sie im Hinblick auf den erforderlichen Umfang der Bewertung. So können wir den Aufwand für die Gutachtenerstellung sehr individuell einschätzen und Ihnen den bestmöglichen Preis machen.

Falls Sie noch Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an unter Telefon 0761 -58 99 815. Wir freuen uns auf Ihren Rückruf! Oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Sachverständiger Wolfgang Grothusmann
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Grothusmann

Inhaber
Dipl.-Volkswirt/ Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Von der FH Kaiserslautern ö:ffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger
für Immobilienbewertung, Mieten und Pachten





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