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Immobiliensachverständiger
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Ein Immobiliensachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf dem Gebiet der Bewertung von Immmobilien.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der "besonderen Sachkunde". In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss (z.B. Fachhochschulstudium an der Technischen Akademie Südwest e.V. bzw. FH Kaiserslautern) sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich "Sachverständiger" nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden kann.
Bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen (einschlägiges Studium oder einschlägige Handwerksausbildung, i.d.R. mit Meisterberechtigung) ist eine Weiterbildung zum Sachverständigen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren oder Fernstudien möglich. Man unterscheidet:
- EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024 oder DIN EN 45013
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- verbandsanerkannte Sachverständige
- amtlich anerkannte Sachverständige
- freie Sachverständige
- Behörden als Sachverständige

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