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Der überwiegende Teil der von uns verfassten Gutachten dient dem Zweck der Angemessenheitsprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen, der Vermögensübersicht sowie der Erbaufteilung zu Lebzeiten.
Weitere Gründe sind in der Praxis:
- Bestimmung des Marktwertes von Immobilien bei einer Erbauseinandersetzung
- Kontrollen zur Ableitung des Beleihungswertes (für institutionelle Auftraggeber, z.B. Banken)
- Führung steuerlicher Nachweise (etwa bei Entnahme von Immobilien aus Betriebsbeständen)
- Scheidung
- Bestimmung des Marktwerts von großen Immobilienbeständen von Unternehmen
- Optimierunganalysen (Senkung der Bewirtschaftungskosten; Aufteilung von Immobilienbeständen nach WEG; Unternehmensnachfolgen)
- Bestimmung des Marktwerts von Immobilien bei Firmenübergang
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Aktuelle Bewertungen von Kunden:
Besuchen Sie uns im Servicecenter in 79100 Freiburg-Wiehre, Lorettostraße 32
Ihr Sachverständiger für Martwertschätzung und Marktwertgutachten im Raum Baden
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