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Unterlagen

 

Wir benötigen folgende Unterlagen:

 

Baugesuch (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100

Lageplan oder Auszug des Liegenschaftskatasters, Maßstab 1:500 Bebauungsplan inklusive Textteil

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Auskunft des Baulastenverzeichnisses (Negativtestat, falls keine Einträge)

Informationen über eventuell bekannte Altlasten bzw. Auszug aus dem Altlastenkataster

Grundbuchauszug

Wohn- und Nutzflächenberechung

Bruttogeschossfläche

Baubeschreibung

Miet- und Pachtverträge

Letzte Nebenkostenabrechnung

Angabe über durchgeführte Renovierungen bzw- Modernisierungen (Zeitpunkt bzw. Zeitraum, Umfang, Kosten)

Bei Vermerken in Abteilung II des Grundbuches die dazugehörigen Eintragungsbewilligungen

 

Bewertung von Wohnungs- oder Teileigentum:

Hier ist außerdem der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung sowie die letzten 2 Eigentümerprotokolle erforderlich.

 

Sonstiges:

In besonderen Einzelfällen sind weitere Sachverhalte zu prüfen (z.B. Denkmalschutz, Sanierungsgebiete, Enteignung,...). Auf Wunsch -und gegen Vollmachtstellung- beschafften wir die maßgeblichen Dokumente komplett unter Abrechnung auf Stundenbasis.

 

Warum müssen so viele Dokumente beschafft bzw. geprüft werden?

 

Jedes Grundeigentum unterliegt mehr oder weniger komplexen Werteinflüssen. Finanzielle Nachteile aufgrund falscher Wohnflächenberechnung, überhöhte Kaufpreisvorstellungen bei der Veräußerung von Immobilien, langwierige Prozesse bei Erbstreitigkeiten werden durch eine Wertermittlung vermieden, sodass sich die Investition in ein Wertgutachten lohnt. Um solche Verhältnisse realistisch beurteilen zu können, sind zahlreiche Aspekte genau zu untersuchen. Dies erfordert auch eine Kontrolle aller verfügbaren amtlichen Register (z.B. Altlasten-, Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszug...), da etwaige Ansprüche des Staates oder Dritter fast immer hieraus abgeleitet werden.

 

Wenn keine Belastungen bestehen, können -z.B. bei Kaufabsichten - die entsprechenden Negativauskünfte durchaus Sicherheit vermitteln. Im gegenteiligen Fall werden unter Umständen schwere Vermögensschäden und/oder anderweitige Unannehmlichkeiten abgewendet.
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