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Wir benötigen folgende Unterlagen:
Baugesuch (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
Lageplan oder Auszug des Liegenschaftskatasters, Maßstab 1:500 Bebauungsplan inklusive Textteil
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Auskunft des Baulastenverzeichnisses (Negativtestat, falls keine Einträge)
Informationen über eventuell bekannte Altlasten bzw. Auszug aus dem Altlastenkataster
Grundbuchauszug
Wohn- und Nutzflächenberechung
Bruttogeschossfläche
Baubeschreibung
Miet- und Pachtverträge
Letzte Nebenkostenabrechnung
Angabe über durchgeführte Renovierungen bzw- Modernisierungen (Zeitpunkt bzw. Zeitraum, Umfang, Kosten)
Bei Vermerken in Abteilung II des Grundbuches die dazugehörigen Eintragungsbewilligungen
Bewertung von Wohnungs- oder Teileigentum:
Hier ist außerdem der Aufteilungsplan, die Teilungserklärung sowie die letzten 2 Eigentümerprotokolle erforderlich.
Sonstiges:
In besonderen Einzelfällen sind weitere Sachverhalte zu prüfen (z.B. Denkmalschutz, Sanierungsgebiete, Enteignung,...). Auf Wunsch -und gegen Vollmachtstellung- beschafften wir die maßgeblichen Dokumente komplett unter Abrechnung auf Stundenbasis.
Warum müssen so viele Dokumente beschafft bzw. geprüft werden?
Jedes Grundeigentum unterliegt mehr oder weniger komplexen Werteinflüssen. Finanzielle Nachteile aufgrund falscher Wohnflächenberechnung, überhöhte Kaufpreisvorstellungen bei der Veräußerung von Immobilien, langwierige Prozesse bei Erbstreitigkeiten werden durch eine Wertermittlung vermieden, sodass sich die Investition in ein Wertgutachten lohnt. Um solche Verhältnisse realistisch beurteilen zu können, sind zahlreiche Aspekte genau zu untersuchen. Dies erfordert auch eine Kontrolle aller verfügbaren amtlichen Register (z.B. Altlasten-, Baulastenverzeichnis, Grundbuchauszug...), da etwaige Ansprüche des Staates oder Dritter fast immer hieraus abgeleitet werden.
Wenn keine Belastungen bestehen, können -z.B. bei Kaufabsichten - die entsprechenden Negativauskünfte durchaus Sicherheit vermitteln. Im gegenteiligen Fall werden unter Umständen schwere Vermögensschäden und/oder anderweitige Unannehmlichkeiten abgewendet.