Sachverständiger
Ein
Sachverständiger ist eine natürliche Person mit
einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen
fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.
Im Speziellen wird der Ausdruck
Sachverständiger für
Gutachter oder Berater von Gerichten
(Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien
gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei
lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen
Entscheidung mit.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als
Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der
„besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese
Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes
Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige
Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden
Gebiet. Für handwerksbezogene
Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss
als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit
umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in
Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich
„
Sachverständiger “ nennen, sofern er nicht
gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb
verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel
irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine
entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene
Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können.
Bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen (einschlägiges
Studium oder einschlägige Handwerksausbildung, i.d.R. mit
Meisterberechtigung) ist eine Weiterbildung zum
Sachverständigen im Rahmen von qualifizierenden Seminaren oder
Fernstudien möglich. Bundesweit bietet derzeit lediglich die
Sachverständigen Akademie Aachen ein Fernstudium
(Grundlagenausbildung) zum Bausachverständigen an. In dieser
Grundlagenausbildung sowie in den Grundlagenseminaren geht es vor allem
darum, den fachlich qualifizierten Anwärtern auch die formalen
Grundlagen zur Gutachtenerstattung zu vermitteln. Solche
Grundlagenseminare bilden den Einstieg in die
Sachverständigentätigkeit.
Man unterscheidet:
- EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO
17024
-
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
-
verbandsanerkannte Sachverständige
-
amtlich anerkannte Sachverständige
-
freie Sachverständige
-
Behörden als Sachverständige
Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens
gehören unter anderem die Gebiete „Bewertung von
Bauschäden“,
„Grundstückswertermittlung“,
„KFZ-Schäden“,
„KFZ-Bewertung“,
„Unternehmensbewertung“.