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Prinzipiell raten wir, vor allem in Regionen mit verhältnismäßig teuren Preisen (wie Freiburg, Baden-Baden, München, Stuttgart), bei einem beabsichtigten Immobilienkauf vorher ein Gutachten zu beauftragen. Gerade einfache und kleinere Objekte oder scheinbar günstige Angebote mit Mängeln (z. B. Gebäude mit hohem Renovierungsstau, schlechte Lage, Grundrissmängel) zeigen sich nach dem Erwerb einer Immobilie häufig stark überteuert.

 

Ähnliches gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser (insbesondere höherwertige oder ältere gebrauchte Häuser -> unerwartete Folgekosten bei Sanierung bzw. Renovierung (-> Gebäudepass nach der Energieeinsparverordnung 2007 ist Pflicht für eine Vielzahl von Häusern); hier werden teilweise erhebliche Summen verlangt, die bei näherer Prüfung -trotz des meist sehr knappen Angebotes- oftmals nicht standhalten.

 

Auch bei Neubauten ist eine Plausibilitätsprüfung empfehlenswert, denn häufig enthalten die Ersterwerbspreise hohe Vermarktungsprovisionen/Bauträgergewinne und lassen sich somit bei zweithändiger Veräußerung - zumindest zeitnah - nicht mehr durchsetzen.

 

Im Verkaufsfall - oder wenn Sie sich als Miterbe Ihren Wertanteil auszahlen lassen möchten - bietet die seriöse Expertise zusätzliche Sicherheit für die Erzielung eines adäquaten Preises.

 

FAZIT:

Das Honorar für ein sorgfältig ausgearbeitetes Wertgutachten erweist sich mithin nur als eine geringe Investition von ca. 0,5 bis 0,8 % des Marktwertes!

 

Wenn Sie die Kosten für Makler von 3,57 % aus dem vereinbarten Kaufpreis, hohe Folgekosten aufgrund unerwarteter Renovierungen, die möglichen Verluste durch überhöhte Kaufpreise betrachten, können Sie mit der Beauftragung eines Marktwertgutachtens Summen einsparen, die sich schnell im 5- oder 6-stelligen Eurobereich bewege

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