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Der überwiegende Teil der von uns verfassten Gutachten dient dem Zweck der Angemessenheitsprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen, der Vermögensübersicht sowie der Erbaufteilung zu Lebzeiten.

Weitere Gründe sind in der Praxis:
  • Bestimmung des Marktwertes von Immobilien bei einer Erbauseinandersetzung
  • Kontrollen zur Ableitung des Beleihungswertes (für institutionelle Auftraggeber, z.B. Banken)
  • Führung steuerlicher Nachweise (etwa bei Entnahme von Immobilien aus Betriebsbeständen)
  • Scheidung
  • Bestimmung des Marktwerts von großen Immobilienbeständen von Unternehmen
  • Optimierunganalysen (Senkung der Bewirtschaftungskosten; Aufteilung von Immobilienbeständen nach WEG; Unternehmensnachfolgen)
  • Bestimmung des Marktwerts von Immobilien bei Firmenübergang




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